Dieses Gebiet teilt sich in zwei ganz unterschiedliche Bereiche: Zum einen geht es um Ordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken, zum anderen geht es um die Folgen von Verkehrsunfällen.

1) Ordnungswidrigkeiten/ Bußgeldverfahren

Hier kommt es oftmals darauf an, dass die kurzen Fristen nicht versäumt werden und der Mandant sich nicht unnötig selbst belastet. Hinzu kommt, dass der Mandant allein kein Recht hat, Einsicht in die Akten der Bußgeldbehörde zu erhalten. Nur ein Rechtsanwalt bekommt die Akten zur Einsichtnahme übersandt. Nachdem man die Akten durchforstet hat, ergeben sich manches Mal neue Gesichtspunkte und Verteidigungsstrategien, die aus den Fehlern der Bußgeldbehörde resultieren, so beispielsweise wenn Eichscheine der Geräte nicht vorliegen, nur unscharfe Bilder der Geschwindigkeitsmessungen gefertigt wurden, nicht rechtzeitig oder gegen die falsche Person ermittelt wurde.

Den Gang zum Anwalt kann man sich dann ersparen, wenn man genau weiß, man ist 50 km/h zu schnell gefahren, geblitzt und hinterher sofort von der Polizei angehalten und identifiziert worden.