Obliegenheitspflichten

Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens hat der Schuldner bestimmte Obliegenheitspflichten:
  • der Schuldner muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben beziehungsweise sich um eine solche bemühen.
  • ererbtes Vermögen muss zur Hälfte der Schuldentilgung zugeführt werden.
  • sollten sich Wohnsitz oder Arbeitsplatz ändern, ist dies unverzüglich dem Treuhänder und dem Gericht mitzuteilen.
  • in die im Schuldenbereinigungsplan vereinbarten Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger sind an den Treuhänders zu leisten.