Obliegenheitspflichten
Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens hat der Schuldner bestimmte Obliegenheitspflichten:- der Schuldner muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben beziehungsweise sich um eine solche bemühen.
- ererbtes Vermögen muss zur Hälfte der Schuldentilgung zugeführt werden.
- sollten sich Wohnsitz oder Arbeitsplatz ändern, ist dies unverzüglich dem Treuhänder und dem Gericht mitzuteilen.
- in die im Schuldenbereinigungsplan vereinbarten Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger sind an den Treuhänders zu leisten.